Total- oder Teilabbruch
Teilabbruch
Unter Teilabbruch versteht man die teilweise Beseitigung von vorbestimmten Bauwerkteilen unter Erhaltung der Standsicherheit verbleibender Teile. Die Trennung der Bauwerke erfolgt oftmals mittels Sägen, Schneiden oder Bohren von Beton oder Mauerwerk.
Vollabbruch (Totalabbruch)
Der Voll oder Totalabbruch bezeichnet den Abriss von Bauwerk restlos bis auf die Gründungssohle. Mit über 300 vollendeten Projekten können wir auf umfangreiche Erfahrungen zurückgreifen.